Erringung der universellen Menschenrechte. Gemälde von Eugène Delacroix, La Liberté guidant le peuple, Musée du Louvre, Paris: Quelle: Wikipedia
Das Anti-Genozidleugnungsgesetz ist ein politischer Etappen-Sieg der Armenier in Frankreich, ja Frankreich ist ein Freund und Verbündeter der Armenier: Vive la France!
Was hört man im offiziellen Deutschland? Totschweigen! Keine deutschen Politiker[1] und keine relevanten Organisationen haben sich geäußert. In den deutschen Medien wird bereit über türkische Reaktionen berichtet. Es fällt kein einziges Wort zu Deutschland, als sei es gar nicht beteiligt. Immerhin hatte der Bundestag 2005 in einer unheimlich-gespenstischen Resolution die deutsche Mitschuld ausgesprochen. Das ist zumindest als Hintergrundinformation zu erwarten. Aber man hatte die deutsche Verantwortung schon damals bürokratisch entsorgt. Dieses Verhalten macht Deutschland nicht gerade liebenswürdig – und es kann von Armeniern keinen Zuspruch erwarten. Somit ist es nur konsequent, dass Armenier fordern, Deutschland müsse dem französischen Vorbild folgen. Wie dieser Forderung Gewicht verliehen werden könnte, muss zum politischen Ziel werden. Es bleibt aber auch die Frage, warum das Internationale Strafgerichtshof nicht angerufen wird, denn dieses dürfte das stärkste und effektivste Instrument der Bestrafung des Völkermordes selbst sein.
Was könnte das Anti-Genozidleugnungsgesetz bringen?
Die türkische Leugnungspolitik wird in Frankreich zumindest nicht ohne Weiteres betrieben werden können. Die türkische Presse und TV-Sender werden ihre Propaganda und Hetze nicht mehr weiterfrühren und Leugnerveranstaltungen nicht mehr stattfinden können. Es wäre nicht mehr möglich, solche Fälle wie die Universität Stuttgart hinnehmen zu müssen, in Frankreich – in Deutschland schon.
Da auch Organisationen als Kläger auftreten können, wäre eine systematische Bekämpfung der Hetze und Leugnung möglich. Allein das wäre eine Genugtuung, wenn die Hetze, die Verunglimpfung und gar die Drohung „Wir haben’s getan und würden es wieder tun!“ verhindert werden könnten.
Möglich ist zwar, dass eine von türkischer Seite provozierte Prozesslawine sich anbahnen könnte, ähnlich den Spam-Mails, um das Gesetz zu unterlaufen. Aber darauf muss man es ankommen lassen. Die angedrohte Strafe von einem Jahr Gefängnis und 45.000 Euro hat ausreichend Abschreckungspotential.
Die Verhinderung der Leugnungspropaganda würde der in Europa aufwachsenden türkeistämmigen Generation auch die Chance eröffnen, sich mit der eigenen unaufgearbeiteten Geschichte und Gegenwart der Gewalt auseinanderzusetzen, frei von nationalistischer türkischer Staatsdoktrin.
Das Anti-Genozidleugnungsgesetz hätte somit neben der präventiven und restitutiven auch eine edukative Funktion. Damit müsste allerdings eine Lehrplanreform an allgemeinbildenden Schulen einhergehen, dass der Völkermord an den Armeniern eine Aufnahme findet in die kritische Bildungspraxis und die europäische Erinnerungskultur – denn auch schon in der Berichterstattung werden türkische Leugnungslügen relativierend der Faktizität des Genozids und dessen Folgen gleichwertig gegenübergestellt. Man kann diese vermeidliche Neutralität mit schlichter Unkenntnis erklären, was bei Medien eher unwahrscheinlich ist; eher muss man von einem durchtriebenen Zynismus ausgehen, der gleichzeitig Ausdruck eines Rassismus ist, nach der Devise: Was gehen uns diese Orientalen an! Aber auch oberschlaue Türkei-Freunde retten sich zu dieser Äquidistanz.
Pseudo-Argumente
Die Pseudo-Argumente, die gegen das Gesetz in den Medien gepuscht werden, sind nichts anderes als gewöhnliche Abwehrversuche (auch Elemente des Bashing und Mobbing sind enthalten), den Gegner – in diesem Fall eigentlich den Feind – mit allen Mitteln fertig zu machen. Zu den Abwehrmethoden gehören u.a. Ablenkungen, Beleidigungen, Lächerlichmachung, Entwertung, (Handels-)Boykott oder gar in anderen Zeiten totaler Krieg. Wer wem wirklich drohen kann und was wem wirklich schadet, ist eine andere Sache. Die altbekannte Hysterie folgt einer Eskalationslogik und wird bald vom Alltag aufgesogen worden sein. Die Frage ist dann: Wird die Türkei daraus die richtigen Lehren ziehen? Wird der äußere Druck, wenn er denn aufrechterhalten werden kann und auch politisch gewollt ist, die Türkei zur Vernunft bringen? Oder müssen wir (parallel) auf einen „türkischen Frühling“ setzen, den diese autokratische Nation und Gesellschaft, die das Problem der Gewalt und Sexualität nicht zivilisieren kann, bitter nötig hat, wie die arabische Nachbarschaft. Einen politisch relevanten und massenwirksamen „Erinnerungsaufstand“[2] sehe ich allerdings nicht.
Pseudo-Argument: Meinungsfreiheit
Die Pseudo-Argumente werden als bare Münze genommen, deren taktischer Charakter ausgeblendet wird. Schauen wir uns die zwei Pseudo-Argumente genauer an, die die Phalanx der Abwehr bilden. Das brisanteste Pseudo-Argument ist das der Meinungsfreiheit. Weil hier ein Grundrecht ins Spiel gebracht wird, wird auch eine breite Solidarität inszeniert, die aus anderen Zusammenhängen mobilisiert waren. Hier passt die übelste Formel der „Historikerkommission“ hinein, die auch eine Vergewaltigung der wissenschaftlichen Forschung darstellt. Eine autokratische Politik versucht hierdurch, die großen Errungenschaften der westlichen Kultur, die Meinungsfreiheit und die wissenschaftliche Forschung zu Mitteln der Lüge zu degradiert und in ihre eliminative Leugnungsindustrie einzupflanzen.
Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Völkermord (Völkermorden) wird durch das Gesetz nicht behindert.
Auch „AGOS“ sieht die Meinungsfreiheit gefährdet; eine Parallele mit dem Türkentumsparagraphen wird gezogen[3]. Eine auch von der „taz“, den „Grünen“ und ähnlichen Gruppen favorisierte Vorstellung ist, dass das Gesetz Armeniern mehr schadet und die Hardliner in der Türkei stärkt. Die in der Türkei eingesetzte weiche Entwicklung solle nicht ignoriert und kaputt gemacht werden. Auf die innere Dynamik in der Türkei zu setzten bedeutet, sich aufzugeben und die Orientierung zu verlieren, denn die Wahrheit kann man nicht verhandeln!
Die mentale Konstitution der Armenier in der Türkei ist eine prekäre. Die Beurteilung ihrer Ansichten muss mit einer Klammer versehen werden, d.h. einerseits, dass sie nicht autonom handeln und denken können; aber andererseits haben sie naturgemäß feinere Antennen, die Zwischentöne in der türkischen Gesellschaft wahrnehmen. Sie überbewerten diese aber auch aus lebenspraktischen Gründen und bauen sie bis zu einer Lebens-Illusion aus, nämlich der, dass man als Armenier in der Türkei leben könne: die perverseste Diaspora ist die in der Türkei.
Für „AGOS“ ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit z. B. mit dem folgenden hypothetischen Fall gegeben: Ein die Armenier nicht direkt beschimpfender und ihre Empfindungen achtender Türke, also ein guter Türke, will aber partout den Völkermord als Völkermord nicht anerkennen. Was nun? Soll er bestraft werden? Der in „AGOS“ schreibender Kolumnist B. Oran fällt da einem ein als Vertreter dieses Typus. Sicherlich ist es nicht so, dass Oran eine weltbewegende Neuentdeckung gemacht hat und seine Forschung die Wissenschaft revolutionieren wird. Seine Weigerung der Anerkennung ist politisch motiviert, denn der Begriff „Völkermord“ impliziert wesentlich andere Konsequenzen als z. B. die weichspülende Romantik der Mein-Leid-dein-Leid-unser-aller-Leid-Verkürzung. Gegen die Realität der Faktizität des Völkermordes und dessen Folgen kann man nur zynisch argumentieren.
„AGOS“ fragt sich beispielsweise nicht, warum eine Frankreich unterstützende Position durch Armenier in der Türkei praktisch nicht möglich ist und was diese armenische Position denn für die Armenier in der Türkei bedeuten würde. „AGOS“ fühlt sich einem weichspülenden linken Romantizismus verpflichtet, der krude und verheerend ist. Dieses illusorische Projekt taugt nur als Alibi für externe Ideologien und Antragsakrobatik. Die ideale Existenzform dieses Projektes ist der Museumskatalog. Es gibt kein authentisches armenisches Leben in der Türkei. Es existiert ein Schein der Normalität, deren Funktion eine Art „Statthalter“ ist, ein Ersatz für das, was kommen könnte, eine Reminiszenz, eine Hoffnung... Es gibt für den Verlust keine Kompensation...
Pseudo-Argument: Wahltaktisches Motiv
„Sarkozy will die 500.000 armenischen Wählerstimmen ködern.“
Zuerst ist diese Aussage eine allgemeine Behauptung, die bewiesen werden müsste. Da aber eine solche Behauptung im Prinzip nicht falsifiziert werden kann, ist sie auch sehr suggestiv und dient mindestens der Ablenkung.
Dann sagt dieses pauschale Pseudo-Argument nichts zur Sache, warum z. B. die Ächtung und Ahndung der Völkermordleugnung wichtig und gut sein kann. Man könnte ja diese Intention allein schon gutheißen. Wenn aber dieses Pseudo-Argument fällt, muss man vermuten, dass derjenige, der es ins Feld führt, kein Interesse an der Ächtung der Leugnung von Völkermorden hat, dass ihm egal ist, ob Lügen verbreitet, Opfer verunglimpft und erneut bedroht werden. Oder will man die Völkermordleugnung, zumal die staatlich betriebene, zulassen? Das ist natürlich das offensichtliche türkische Ziel. Die Türkei will das Recht auf Lüge. Damit wird die Türkei nicht durchkommen und auch noch straffrei bleiben.
Frankreich hat bereits 2001 den Völkermord an den Armeniern förmlich anerkannt und das Anti-Genozidleugnungsgesetz ist eine juristisch-politisch logische und effektive, weil mit der Sache Ernst machende, Konsequenz daraus. Es liegen aber auch mindestens zehn Jahre zwischen der nächsten Präsidentschaftswahl und dieser Entscheidung.
In einer Demokratie unterliegen die Dinge einer ständigen Prüfung und Überprüfung und sind deshalb gewissermaßen auch jederzeit vor der Wahl. Wenn die Wahlen selbst nicht manipuliert und gefälscht sind, sind die Ergebnisse offen. Auch wenn man Wähler beispielsweise mit größeren Geldsummen bestechen würde, könnten diese sich auch anders entscheiden.
Umgekehrt müsste man eigentlich fragen: Wann denn sonst, wenn nicht vor einer Wahl, sollen diese wichtigen Entscheidungen verhandelt werden? Doch nicht als Geheimdiplomatie, die keine demokratische Institution ist. Auch deshalb sind alle armenisch-türkischen Kommissionen etc. abzulehnen, die abseits von politischer Öffentlichkeit geheimdiplomatisch agieren.
Da die Politik auf Massenbasis angewiesen ist, muss sie auch Mehrheiten bilden. Das Anti-Genozidleugnungsgesetz wird aber mit „Taktik“ und dem „Ködern“ in Verbindung gebracht, also mit moralisch Anrüchigem, mit Zwang, gewissermaßen auch gegen den Willen der „Geköderten“. Dadurch, dass die Kommunikation mit dem Wähler als Form des „Köderns“ unterstellt wird, soll der Inhalt (= Anti-Genozidleugnungsgesetz) gleichsam kontaminiert sein und damit entwertet. Mit dem Ködern wird aber auch unterstellt, dass Armenier geködert werden können, wie hirnlose Fische. Also spielen niedere, tierhafte Instinkte eine Rolle: Armenier sind keine Menschen, die autonom entscheiden können, was gut und schlecht ist.
Dieses Gesetz ist wesentlich das Ergebnis des politischen Kampfes der armenischen Diaspora!
Es ist interessant, wie die Zahl der Armenier, die in Frankreich wählen können, ermittelt worden ist. Diese Zahl zu bestimmen dürfte nicht einfach bis unmöglich sein, da Armenier seit 100 Jahren in der französischen Diaspora leben und in die französische Gesellschaft assimiliert sind. Wie viele Mischehen und andere soziale und kulturelle Vermischungen stattgefunden haben, kann man nicht exakt bestimmen. Die Zahl könnte auch mehr als 500.000 sein – nicht nur dies: Es könnte auch sein und ist es sicherlich auch so, dass nicht-armenische Freunde von Armeniern durch dieses Gesetz motiviert werden, Sarkozy zu wählen, jetzt erst recht. Und auch völlig ungebundene (z. B. ethnische Verbindung) Wähler könnten durch das Gesetz motiviert sein, Sarkozy zu wählen, jetzt erst recht. Das Motiv für diese Wählerschicht wäre die Achtung der Menschenrechte, die universell sind und durch die Französische Revolution erkämpft wurden. Man muss auch ins Bewusstsein rufen, dass auch Sozialisten und Grüne im französischen Parlament für das Gesetz gestimmt haben. In der französischen (und der europäischen) Gesellschaft sind die Menschenrechte als ein allgemeines wesentliches Gut Europas fest verankert. Die Leugnungs- und die Hasspolitik eines eliminativen Nationalismus wie des türkischen sind verpönt. Die Pönalisierung von Völkermordleugnung ist also – vergleichbar z. B. mit dem Umweltthema der letzten Jahrzehnte – unvermeidlich, dank des Kampfes auch der armenischen Diaspora.
Politik ist keine Mathematik oder eine exakte Naturwissenschaft. Es werden Interessen artikuliert und Mehrheiten gebildet und die westlichen Demokratien orientieren sich an universellen Werten. Die Armenier waren in der Lage, den Völkermord als sowohl partikulares als auch universelles Anliegen stark zu machen. Die französischen Abgeordneten haben das unterstützt, auch weil sie von der Richtigkeit überzeugt sind. Kein Parlamentarier würde im umgekehrten Fall taktisch ein Gesetz befürworten können, das die Leugnung eines Völkermordes legalisieren würde, wenn man auch meinen müsste, dass damit „türkische Wähler“ geködert werden könnten.
Neben Wirtschaft-, Finanz-, Energiepolitik ist die Menschenrechtspolitik ein wichtiges Politikfeld. Durch das Gesetz sagt die Legislative auch etwas über das Selbstverständnis der politischen Vergemeinschaftung aus, etwas, was für diese Gemeinschaft wichtig ist.
Was das Gesetz für das Wahlergebnis wirklich bringen würde, kann man wohl vor der Wahl nicht wissen, sonst könnten Wahlen insgesamt überflüssig werden. Auch könnte es sein, dass auch armenische Wähler aufgrund anderer Überlegungen und Interessen Sarkozy nicht wählen. Der suggerierte ethnische Automatismus ist in sich problematisch und im Prinzip auch eine rassistische Annahme.
Als Soghomon Tehleryan in Berlin bei seiner Verhaftung sagte, dass es eine Sache zwischen ihm und dem anderen sei und es die Deutschen nichts angehe, sprach daraus auch sein persönliches Rachegefühl. Aber wir wissen, dass der Völkermord ein Menschheitsverbrechen ist und vor dem Internationalen Strafgericht und auch vor dem Gewissen der Weltöffentlichkeit verurteilt werden muss. Wer diesen Zusammenhang nicht mitberücksichtigt, favorisiert selbst eine konventionelle Moral, die nationalistisch ist und nicht europäisch – geschweige denn universalistisch. So tappt man selbst in die Falle, die man meinte mit der Entlarvung des Wählerköder-Motivs durchblickerhaft entdeckt zu haben.
„Armenier werden instrumentalisiert“
Wenn ich hierzu etwas ausführe, dann mit dem Bewusstsein, dass es einen relativierenden Effekt haben kann auf das, was oben gesagt wurde und dass ich somit objektiv in die Falle getappt bin, die die Ablenkungsmanöver der Pseudo-Argumente aufstellten.
„Armenier werden instrumentalisiert“ ist ein pauschales Urteil und die Subjekte sind auch abstrakte Größen, Typen, denn die realen Mischungen sind bunt.
Natürlich versucht jeder politisch Agierende seine Ziele zu erreichen. Die Ziele können für beide Seiten aber auch die gleichen sein. Das Ziel könnte sein, dass die Türkei nicht in die EU kommt. Der Hebel (neben anderen) sind die Armenier. Die totale Instrumentalisierung wäre, wenn Armenier zu diesem Zeitpunkt wollten, dass die Türkei in die EU aufgenommen wird, aber sie gegen die Türkei eingesetzt werden. Dass die Anerkennung des Genozids zum Beitrittskriterium werden könnte – gewissermaßen ein gefühltes Kriterium, dann könnte man diesen Umstand nicht als Instrumentalisierung bezeichnen, sondern einerseits als logisch-moralische Konsequenz aus der Selbstverpflichtung der Europäer, z. B. Menschenrechte zu achten und andererseits als Interesse der Armenier an der Instrumentalisierung, d.h. Selbstinteresse und Autonomie.
Wenn die Instrumentalisierung der Armenier im Zusammenhang mit Ausländerhass und Rassismus erscheint, dann ist der Fall anders gelagert als beim EU-Beitritt. Allerdings ist dieser Fall nicht einfach und klar. Wenn der türkischen Gesellschaft und Erziehung eine Gewaltkultur vorgeworfen wird und die nicht aufgearbeitete Geschichte und Gegenwart als Beweis dient, dann kann dieser Fall nicht als Ausländerhass oder Rassismus bezeichnet werden. Dass sich genug Leute finden, die gewissermaßen verdeckt ausländerfeindlich operieren, ist auch nicht zu unterschätzen. Da ist es denn auch egal, wer Armenier sind und was sie wollen. Diese Tatsache können und sollten wir vor Augen haben, wenn wir uns Freunde machen (wollen müssen). Die politische rechte und linke Flanke hat vermeintlich verlockende Angebote. Wir sollten aber aus der politischen Nische (Isolation) raus. Wir sollten mit ambivalenten Figuren unsere gerechte Sache nicht in Gefahr bringen. Mehrheiten können wir über die Ränder nicht bilden.
Bei dem Pseudo-Argument Instrumentalisierung wird aber auch eine historische Konstellation thematisiert, dass nämlich Armenier durch europäische Mächte (Russland, Großbritannien und Frankreich) für ihre Zwecke instrumentalisiert wurden. Die nationale Selbstbestimmung der Armenier wird zum Sekundären, Vernachlässigbaren verdammt. Das vermeidliche „friedliche Zusammenleben“ im osmanischen Reich wird als das zerstörte Paradies unterstellt. Von hier aus ist es aber auch ein sehr kurzer Weg zu linken und rechten Verschwörungstheorien.
Externe und interne Reaktionen
Es ist wichtig, Stellungnahmen von deutschen Politikern und Organisationen zu erhalten, denn an den Reaktionen bzw. Nicht-Reaktionen zu solchen wichtigen Entscheidungen wie dem Anti-Genozidleugnungsgesetz kann man durchaus ablesen, wie die Dinge stehen und was politisch noch erreicht werden muss. Aber nicht nur die „externen“ Reaktionen (auch die türkischer und kurdischer Personen und Organisationen) sind wichtig, auch die „internen“. Zu den internen Reaktionen zählen u.a. die aus der armenischen Gemeinschaft in Deutschland und Europa, die aus der Republik Armenien und die aus Istanbul, der türkischen Diaspora[4]. Wer registriert in der armenischen Community solche Entscheidungen und wie werden diese bewertet und welche Konsequenzen werden daraus gezogen. Das ist natürlich nicht als „Inquisitionsanleitung“ zu verstehen, sondern um uns Klarheit über die Dinge zu verschaffen. Wie „mächtig“ sind „die“ Armenier in Deutschland und anderswo wirklich und wofür stehen sie?
[1] Ausnahme Erika Steinbach, deren Rolle höchst ambivalent ist.
[2] Diesen forderte Dogan Akhanli in seiner Rede in der Paulskirche, allerdings ohne dass sie einen Anklang fand.
[3] Auch der Bruder des ermordeten Hrant Dink wurde in den türkischen Medien genüsslich als Waffe gegen die armenische Diaspora eingesetzt – wie auch der Erzbischof Ateschyan. Da werden nicht nur Opfer erzeugt, sondern diese müssen auch noch gegen die Überlebenden missbraucht werden – eine widerliche Kultur der Opfer-Erniedrigung, so als würden die Gefängnisfolterer Gefangenen den eigenen Kot in den Rachen würgen.
[4] Dieser Sonderfall der Diaspora ist der vielleicht der eigentliche Typus der Diaspora: fremd und unterworfen in eigener Heimat.







Der Rückzug ohne Lied.




